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Fanclub - Regeln

1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“



§ 1 Name & Sitz

  1. Der Fanclub trägt den Namen „1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“ “, Kurzform „Addicted 2 BOUNCE“.
  2. Die Gründung wurde am 17.04.2011 auf der Rückfahrt der Fanreise in die Schweiz beschlossen und am 18.06.2011 durch die anwesenden Gründungsmitglieder bestätigt.
  3. Sitz des Fanclubs ist: Janina Zmarsly , c/o Addicted 2 BOUNCE, Tente 119 , 42929 Wermelskirchen.

§ 2 Ziel und Zweck

  1. Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und die Repräsentation der Verbundenheit zu BOUNCE Bon Jovi Tributeband .
  2. Gemeinsame Fahrten zu Konzerten von BOUNCE Bon Jovi Tributeband.
  3. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fanclubfeiern, etc).
  4. Herstellung von Kontakten zu anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Fanclub „Addicted 2 BOUNCE“ muss schriftlich via Mitgliedsantrag beantragt werden. Dieser kann auch online ausgefüllt werden. Es findet keine Abstimmung über das Zulassen oder Abweisen einer Mitgliedschaft statt.
  2. Es gibt keine Altersbeschränkung für eine Mitgliedschaft, bei Veranstaltungen und Fahrten gelten jedoch die gesetztlichen Vorgaben.
  3. Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift in die Interne Datenbank des Vereins sowie die Aufnahme in eine Mailing-Liste.
  4. Mit dem Absenden des Mitgliedsantrages werden automatisch die Regeln des Fanclubs anerkannt.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  6. Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen.
  7. Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:
    • Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs
    • Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung
    • Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf den Fanclub wirft
    • Weitergabe von Club-Internen Informationen
  8. Bei der Beendung der Mitgliedschaft sind alle überlassenen Gegenstände zurückzugeben; Clubausweis, Clubband etc.

§ 4 Beiträge

  1. Die Mitgliedschaft ist zum Stand Juni 2011 kostenlos.
  2. Kosten für gemeinsam beschlossene Fanclubprojekte werden nach Absprache auf die Mitglieder umgelegt, oder durch Spenden der Mitglieder finanziert.