Fanclub - Regeln
1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“
§ 1 Name & Sitz
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Der Fanclub trägt den Namen „1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“ “, Kurzform „Addicted 2
BOUNCE“.
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Die Gründung wurde am 17.04.2011 auf der Rückfahrt der Fanreise in die Schweiz beschlossen und am 18.06.2011 durch
die anwesenden Gründungsmitglieder bestätigt.
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Sitz des Fanclubs ist: Janina Zmarsly , c/o Addicted 2 BOUNCE, Tente 119 , 42929 Wermelskirchen.
§ 2 Ziel und Zweck
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Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und die Repräsentation der Verbundenheit zu
BOUNCE Bon Jovi Tributeband .
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Gemeinsame Fahrten zu Konzerten von BOUNCE Bon Jovi Tributeband.
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Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fanclubfeiern, etc).
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Herstellung von Kontakten zu anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.
§ 3 Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft im Fanclub „Addicted 2 BOUNCE“ muss schriftlich via Mitgliedsantrag beantragt werden. Dieser kann auch
online ausgefüllt werden. Es findet keine Abstimmung über das Zulassen oder Abweisen einer Mitgliedschaft statt.
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Es gibt keine Altersbeschränkung für eine Mitgliedschaft, bei Veranstaltungen und Fahrten gelten jedoch die
gesetztlichen Vorgaben.
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Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner
Anschrift in die Interne Datenbank des Vereins sowie die Aufnahme in eine Mailing-Liste.
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Mit dem Absenden des Mitgliedsantrages werden automatisch die Regeln des Fanclubs anerkannt.
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
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Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen.
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Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:
- Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs
- Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung
- Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf den Fanclub wirft
- Weitergabe von Club-Internen Informationen
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Bei der Beendung der Mitgliedschaft sind alle überlassenen Gegenstände zurückzugeben; Clubausweis, Clubband etc.
§ 4 Beiträge
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Die Mitgliedschaft ist zum Stand Juni 2011 kostenlos.
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Kosten für gemeinsam beschlossene Fanclubprojekte werden nach Absprache auf die Mitglieder umgelegt, oder durch
Spenden der Mitglieder finanziert.